Wer Werbung auf seiner Webseite zeigt, muss darüber informieren. Dieser Artikel erklärt, was das Adsovo-Skript technisch macht. Er ist keine Rechtsberatung. Für Ihre Datenschutzerklärung wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.
Es schreibt selbst keine Cookies und speichert nichts im lokalen Speicher des Browsers.
Es fragt bei Adsovo eine Anzeige an. Dabei übertragen werden Ihre Publisher-Kennung, die gewünschte Größe, der Name Ihrer Domain und die Breite des Bildschirms.
Es misst, ob eine Anzeige sichtbar war, und meldet bestätigte Impressionen an Adsovo (Wann eine Anzeige lädt und als Impression zählt).
Bei jedem Abruf erhält Adsovo technisch bedingt die IP-Adresse und Browserangaben des Besuchers. Sie werden unter anderem für die Betrugserkennung gebraucht, zum Beispiel zur Prüfung von Klicks (So schützt Adsovo vor Klickbetrug).
Datenschutzerklärung: Informieren Sie Ihre Besucher darüber, dass Sie Werbung eines Werbenetzwerks einbinden und dass dabei Daten an Adsovo übertragen werden.
Einwilligung: Ob für den Abruf der Anzeigen eine Einwilligung (Cookie-Banner) nötig ist, hängt von Ihrer rechtlichen Einschätzung ab. Lassen Sie das klären.
Einwilligungsverwaltung: Nutzen Sie ein Cookie-Banner, binden Sie das Adsovo-Skript entsprechend Ihrer Entscheidung ein. Zum Beispiel erst nach der Zustimmung, wenn Sie das für erforderlich halten. Das lässt sich über einen Tag Manager steuern (Adsovo über den Google Tag Manager einbinden).
Wie Adsovo selbst Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzrichtlinie: adsovo.de/policy/datenschutzrichtlinie (Nutzungsbedingungen, Datenschutz und Impressum). Fragen zu Ihren Rechten, etwa Auskunft oder Löschung, richten Sie an den Support (Support kontaktieren).
Auch das Conversion-Tracking überträgt Daten. Informieren Sie Ihre Besucher darüber und prüfen Sie die rechtlichen Anforderungen (Conversion-Tracking einrichten).